E-Commerce-Richtlinie 2000

E-Commerce-Richtlinie 2000
(31/EG vom 8.6.2000).
- Zielsetzung: EU-weite Angleichung bestimmter für die Dienste der Informationsgesellschaft geltende innerstaatliche Regelungen. Es soll der freie Verkehr mit Waren und Dienstleistungen im E-Commerce zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Gegenstand der E-C.-R. sind auf individuellen Abruf im Fernabsatz und auf elektronischem Weg angenbotene und erbrachte Waren und Dienstleistungen. Die E-C.-R. wurde in deutsches Recht umgesetzt v.a. im Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) vom 14.12.2001 (BGBl I 3721), im sechsten Rundfunksänderungsstaatsvertrag vom 20.12.2001, in §§ 312e, 312f BGB, im Unterlassungsklagengesetz vom 26.11.2001 (BGBl I 3138, 3173) und im Zugangskontrolldiensteschutzgesetz vom 19.3.2002 (BGBl I 1090).

Lexikon der Economics. 2013.

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